Maßnahme soll Infektionsschutz weiter erhöhen.
Hamburg – Die Bezirksämter Altona und Hamburg-Nord haben in Abstimmung mit dem Senat Allgemeinverfügungen zum Verbot des Außerhausverkaufs alkoholischer Heißgetränke in ausgewählten Gebieten erlassen. Der Verkauf und die Abgabe alkoholischer Heißgetränke unter anderem durch Kioske, Tankstellen, Einzelhandel sowie Bars und Gaststättenbetriebe ist demnach ab dem 8. Dezember täglich von 16 bis 22 Uhr untersagt.
In bestimmten Straßenzügen ist es in den genannten Bezirken in den vergangenen Wochen immer wieder zu Menschenansammlungen aufgrund des Außerhausverkaufs von alkoholischen Heißgetränken gekommen. Erfahrungsgemäß sinken darüber hinaus mit zunehmendem Alkoholkonsum die Bereitschaft und die Fähigkeit, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.
Aus diesem Grund gelten die Allgemeinverfügungen für folgende Gebiete:
– Ottensen: Bereich begrenzt durch die Barnerstraße, Scheel-Plessen-Straße, Bahnhof ohne Paul-Nevermann-Platz, Max-Brauer-Allee, Klausstraße, Eulenstraße, Große Brunnenstraße, Ottenser Hauptstraße, Nöltingstraße, Am Born
– Sternschanze: Bereich begrenzt durch die Max-Brauer-Allee, Altonaer Straße, Dänenweg, Sternschanze, Schanzenstraße, Lagerstraße, Sternstraße, Neuer Kamp, Neuer Pferdemarkt, Stresemannstraße.
– Winterhude: Mühlenkamp in gesamter Länge, Poelchaukamp ab Mühlenkamp bis zur Sierichstraße, Dorotheenstraße zwischen Andreasstraße und Körnerstraße.
Ziel der Allgemeinverfügungen ist, größere Ansammlungen von Personen in den betroffenen Gebieten zu verhindern, bei denen aufgrund einer Alkoholisierung die Gefahr besteht, dass die Vorgaben der HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO nicht beachtet werden. Die beschlossenen Maßnahmen gelten bis einschließlich 5. Januar 2021.
Die Allgemeinverfügungen der hiervon betroffenen Orte in Altona und Hamburg-Nord können unter https://www.hamburg.de/allgemeinverfuegungen abgerufen werden.
Hintergrund
Auch in den vergangenen Tagen haben Polizei und Bezirksämter Kontrollen in den betroffenen Gebieten durchgeführt. Dabei wurde immer wieder festgestellt, dass Menschen – teilweise unter Missachtung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln – in Gruppen zusammenstanden und unter anderem Glühwein getrunken haben, der von umliegenden Verkaufsstellen als „to go“ angeboten wurde. Darüber hinaus wurden auch in den Warteschlangen vor den Verkaufsstellen Mindestabstände oftmals nicht eingehalten.
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Stadt Hamburg
Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke
Jon Mendrala, Pressesprecher