Wertheim (BW) – Die Landesregierung macht Tabula Rasa: Der seit 16. März entstandene Wildwuchs von Corona-Verordnungen, Änderungsverordnungen und Unterverordnungen wird gelichtet. Ab 1. Juli gilt eine komplett neu gefasste Verordnung, die nicht nur klarer und kürzer, sondern auch verständlicher sein soll als das bisherige Regelwerk. Eine Reihe von Einzelverordnungen, die sich auf bestimmte Lebensbereiche wie Einzelhandel, Gastronomie oder Veranstaltungen bezogen haben, entfallen. Die neue, „schlanke“ Corona-Verordnung gilt zunächst bis 31. August. Solange bleiben auch Abstandsregelungen und Maskenpflicht bestehen.
Mindestabstand „Maß aller Dinge“
Mehr denn je sind die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, Verantwortung für sich und die Gesundheit anderer zu übernehmen. Die „neue Normalität“ darf nicht zum Leichtsinn verleiten. Das Virus ist noch da, die Ansteckungsgefahr nicht überwunden. „Die Einhaltung des Mindestabstandes ist das Maß aller Dinge“, betonte Ordnungsamtsleiter Volker Mohr in der heutigen Sitzung des Corona-Lenkungsstabes der Stadt. „Dazu kommt das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.“ Dass diese beiden Punkte beachtet werden, „das wünschen wir uns alle wirklich sehr“.
Welche Folgen ein punktueller Ausbruch für eine ganze Region haben kann, zeigt das aktuelle Geschehen in Gütersloh in drastischer Weise. Das seither in vielen Bundesländern verhängte Beherbergungsverbot für Menschen aus dem betroffenen Landkreis hatte bereits Auswirkungen auf Gäste in Wertheim, berichtete Mohr von entsprechenden Fällen in Hotels und auf Campingplätzen.
Zu einer wirklichen Vereinfachung der Arbeit führt die neue Corona-Verordnung vor allem für Kommunen allerdings nicht. Das machten sowohl Bürgermeister Wolfgang Stein als auch Volker Mohr deutlich. „Es tun sich viele Fragen auf, die in dem Regelwerk nicht beantwortet sind“, sagte der Ordnungsamtsleiter. „Wir versuchen, im Wege des gesunden Menschenverstandes Lösungen zu finden, die lebensnah sind.“
Treffen und Veranstaltungen
Ab 1. Juli dürfen sich jetzt drinnen und draußen 20 Personen treffen. Die neue Verordnung unterscheidet also nicht mehr zwischen privaten und öffentlichen Räumen. Bei privaten Veranstaltungen mit bis zu 100 Teilnehmern ist ab 1. Juli kein Hygienekonzept mehr erforderlich. Dies gilt etwa für Geburtstags- oder Hochzeitsfeiern, Taufen und Familienfeiern.
Durften bis Ende Juni an Veranstaltungen bis zu 100 Besucher teilnehmen, sofern sie feste Sitzplätze hatten, so erhöht sich diese Zahl ab 1. Juli auf bis zu 250 Personen. Voraussetzung ist außerdem. Dass die Veranstaltung einem vorher festgelegten Programm folgt. Damit sind also zum Beispiel Kulturveranstaltungen, Vereinstreffen oder Mitarbeiterversammlungen in größeren Rahmen wieder möglich.
Ab 1. August greift die nächste Stufe mit dann bis zu 500 Veranstaltungsbesuchern. Tanzveranstaltungen bleiben weiterhin untersagt, Tanzaufführungen, Tanzunterricht und –proben hingegen sind möglich. Veranstaltungen mit über 500 Besuchern sind bis 31. Oktober verboten.
Rathausbetrieb ab 1. Juli
Auch die Stadtverwaltung wird ab dem 1. Juli in eine „neue Form der Normalität“ eintreten. Regelungen, die sich in der besonderen Situation der vergangenen Wochen und Monate bewährt haben, sollen aber beibehalten werden. So werden Bürgerinnen und Bürger weiterhin gebeten, vor dem Besuch im Rathaus einen Termin zu vereinbaren. „Das erleichtert die Bearbeitung der Bürgeranliegen und verkürzt Wartezeiten“, erklärte Fachbereichsleiter Helmut Wießner. Das Bürger-Service-Zentrum arbeitet nach wie vor im Schichtbetrieb mit getrennten Teams. Es muss deshalb weiterhin samstags geschlossen bleiben.
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