Stadt Wolfsburg – Corona: Das gilt für Schulen in Wolfsburg

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Wolfsburg -Stadt Wolfsburg – Corona: Welche Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Schulen gelten, hängt laut Niedersächsischer Landesverordnung davon ab, welcher 7-Tage-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner*innen in der jeweiligen Kommune vorliegt.

Diesen Inzidenzwert ermittelt die Stadt Wolfsburg täglich auf Grundlage der aktuellen Zahlen aus dem Gesundheitsamt und veröffentlicht ihn auf wolfsburg.de/corona und auf ihren Social-Media-Kanälen. Dieser durch die Stadt Wolfsburg errechnete Inzidenzwert ist nach den Regelungen der Allgemeinverfügung vom 02.11.2020 maßgeblich. Das Land Niedersachsen kann verständlicherweise nicht so schnell wie die Kommune vor Ort selbst die aktuellsten Zahlen liefern.

Wolfsburg hat den 7-Tage-Inzidenzwert von 50 Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner*innen am 30. Oktober 2020 überschritten. Überschreitet eine Stadt den Inzidenzwert von 50, ist laut Landesverordnung im Sekundarbereich I und II sowie den Berufsbildenden Schulen das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht verpflichtend. Diese Regelung bleibt auch dann in Kraft, wenn ein Inzidenzwert von 50 tageweise unterschritten wird. Inwieweit wieder auf eine Maskenpflicht verzichtet werden kann, hängt von der Entwicklung des Inzidenzwertes ab und wird durch den Krisenstab entschieden.

Ohnehin empfiehlt die Stadt Wolfsburg das Tragen von Masken auch im Unterricht. „Erste Erfahrungen haben gezeigt, dass so einer Ausbreitung des Coronavirus und einem damit zusammenhängenden Unterrichtsausfall wirksam vorgebeugt werden kann“, erklärt Bildungsdezernentin Iris Bothe. „An zwei Wolfsburger Schulen, die auf freiwilliger Basis eine Maskenpflicht schon vor Überschreitung des Inzidenzwertes eingeführt hatten, gab es je eine mit Corona infizierte Person, die keine weiteren Personen angesteckt hat.“

In Schulen, an denen eine Person mit dem Coronavirus infiziert ist, werden vom Gesundheitsamt zusammen mit der Schulleitung weitere Maßnahmen getroffen. Dazu gehören die Nachverfolgung von Infektionsketten, das Testen von Kontaktpersonen sowie Quarantäne-Regelungen, die zu Unterrichtsausfall führen können.

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