Stadt erinnert an Anlieger*innenpflichten im Winter.
Wolfsburg (NI) – Der Deutsche Wetterdienst sagt für das kommende Wochenende einen erneuten Wintereinbruch mit sinkenden Temperaturen, Schneefall und Eisglätte voraus. Die Schneefälle können als Dauerereignis auch bis deutlich in den Montag hinein anhalten.
Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit sind gemäß der Straßenreinigungssatzung sowie der Straßenreinigungsverordnung der Stadt Wolfsburg die Eigentümer*innen der anliegenden Grundstücke für das Räumen und Streuen der Gehwege verantwortlich. Bei Glätte ist mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln zu streuen.
Da am Wochenende mit größeren Schneemengen und mit Minusgraden zu rechnen ist, ist es deshalb besonders wichtig, die Straßen und Gehwege zeitnah von Schnee zu befreien, damit dieser nicht in festgetretenem Zustand überfrieren kann und dann nur noch mit sehr großem Aufwand zu beseitigen ist.
Die Stadt appelliert an die Bürger*innen je nach Wetterlage dieser Verpflichtung soweit wie möglich nachzukommen.
Stadtrat Andreas Bauer (Dezernent für Bürgerdienste, Finanzen und Brand- und Katastrophenschutz): „Die Stadt, die Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (WAS), sowie extern beauftragte Winterdienste sind gerüstet und vorbereitet für die Winterdiensteinsätze am kommenden Wochenende. Aber man kann die Launen des Winterwetters auch mit modernster Technik nicht immer so bekämpfen, dass auf Straßen und Plätzen oder Kreuzungen und Straßenüberquerungen ein Zustand erreicht wird, als gebe es keinen Winter. So kann es sein, dass die WAS auch noch bis deutlich in die nächste Woche hinein mit dem Räumen beschäftigt sein wird.“
WAS-Vorstand Dr. Herbert Engel ergänzt: „Oberste Priorität beim Winterdienst haben die Hauptverkehrsstraßen. Niemand darf überall freie Straßen erwarten. Ich kann nur allen Wolfsburger*innen raten, unnötige Fahrten zu vermeiden und zu Hause zu bleiben.“
Für die Reinigung der Straßen stehen je nach Bedarf bis zu 44 Personen zur Verfügung. Es lassen sich zehn Großstreuer und zehn Kleinstreuer mit einer Person besetzen. Daneben gibt es 24 Personen für die Handkolonnen, die Bushaltestellen und Übergänge nach Abklingen der Schneefälle reinigen, räumen und streuen.
Bei der Straßenreinigung im Winter sind durch die Straßenreinigungsverordnung der Stadt Wolfsburg die Hauptdurchgangsstraßen sowie die Straßen, auf denen der ÖPNV verkehrt, für den Winterdienst durch die WAS vorgegeben. Zeitgleich werden auch die wichtigsten Radwegverbindungen geräumt und gestreut.
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