Trier – Corona-Aktuell 03.04.2021: 26 Neuinfektionen im Landkreis und in der Stadt

Gemeinsame Pressemitteilung von Stadt Trier und Landkreis Trier-Saarburg.

Nachrichten-aus-der-Moselstadt-TrierTrier – Am heutigen Samstag wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg 26 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet – 12 aus dem Landkreis und 14 aus der Stadt Trier. Die Zahl der seit dem 11. März 2020 nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen beträgt nunmehr 5636 (2102 in der Stadt Trier und 3534 im Landkreis Trier-Saarburg).

Bisher wurden 431 Nachweise einer Virus-Mutation gemeldet, davon 394 Mal die „britische“ Viren-Mutation B.1.1.7. und 30 Mal die „südafrikanische“ Virus-Mutation B.1.351. Weitere 7 Fälle müssen noch genauer differenziert werden.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt nach Mitteilung des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums in der Stadt Trier bei 52,0 sowie im Landkreis bei 46,9 Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen pro 100.000 Einwohnern. Sollte die Inzindenz in Trier drei Tage hintereinander über 50 liegen, muss die Stadt gemäß der Corona-Bekämpfungsverordnung erneut per Allgemeinverfügung schärfere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie erlassen. (Durch Nachmeldungen können die Inzidenzwerte des Landes geringfügig von den Werten auf der Grundlage der Zahlen des Gesundheitsamtes abweichen.)

Die Zahl der aktuell Infizierten liegt aktuell bei 440 – 15 weniger als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 386 im Landkreis und 154 in der Stadt Trier. 14 Patienten aus dem Landkreis und der Stadt werden aktuell stationär in fünf Krankenhäusern versorgt.

Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg wie folgt auf die Verbandsgemeinden.
VG Hermeskeil: 618 VG Konz: 831 VG Ruwer: 306
VG Saarburg-Kell: 908 VG Schweich: 486 VG Trier-Land: 385

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät daher unverändert, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.
Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

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Presseamt Trier