Trier – Corona-Aktuell 07.02.2021: 41 weitere Neuinfektionen im Landkreis und der Stadt

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Trier und des Landkreises Trier-Saarburg.

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Trier -Trier – Am heutigen Samstag wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg 41 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet, 33 aus dem Landkreis und 8 aus der Stadt Trier.

Bei zwei weiteren Personen, je aus der der Stadt Trier und dem Landkreis, wurde die sogenannte britische Virus-Mutation nachgewiesen. Damit sind bisher 7 Infektionen bestätigt, die auf diese Virus-Mutation zurückzuführen sind. Weitere Kontaktermittlungen und Abstriche von bisher bekannten Kontaktpersonen wurden heute durchgeführt bzw. veranlasst. Weitere Verdachtsfälle sind in der Abklärung.

Die Zahl der seit dem 11. März nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen steigt auf 4613 (1725 in der Stadt Trier und 2888 im Landkreis Trier-Saarburg). Die 7-Tage-Inzidenz liegt nach Mitteilung des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums in der Stadt Trier bei 29,6 sowie im Landkreis bei 31,5 Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen pro 100.000 Einwohnern.

Die Zahl der aktuell Infizierten ist in den letzten Tagen wieder angestiegen und liegt aktuell bei 278 – 18 mehr als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 203 im Landkreis und 75 in der Stadt Trier. 8 Patienten aus dem Landkreis und der Stadt Trier werden aktuell noch in fünf Krankenhäusern stationär versorgt.

Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg wie folgt auf die Verbandsgemeinden: VG Hermeskeil: 523, VG Konz: 712, VG Ruwer: 242, VG Saarburg-Kell: 709, VG Schweich: 391, VG Trier-Land: 311.

Gesundheitsamt: AHAL-Regeln strikt beachten und verantwortungsvoll handeln
Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

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Presseamt Trier