Trier – Gesellschaft: Feiertagsruhe rund um Ostern respektieren

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Trier -Trier – Gesellschaft: (pe) Besondere Regelungen zur Feiertagsruhe gelten rund um Ostern: Öffentliche Tanzveranstaltungen sind von Gründonnerstag, 9. April, 4 Uhr, bis Ostersonntag, 12. April, 16 Uhr, verboten. Am Karfreitag (10. April) sind ab 4 Uhr alle Unterhaltungsevents, die nicht dem Charakter des Feiertages angepasst sind, sowie Sportveranstaltungen, nicht erlaubt.

An Ostersonntag (12. April) gilt die Pause beim Sport bis 13 Uhr. Verstöße gegen die Regelungen können als Ordnungswidrigkeit zu einer Geldbuße führen.

Weitere Informationen beim städtischen Ordnungsamt, Telefon: 0651/ 718-2127 oder -3325.
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Presseamt Trier