Trier – Lokrichthalle: Baudezernent antwortet auf offenen Brief

Nachrichten-aus-der-Moselstadt-TrierTrier – Stadtentwicklung: (em) Der Trierer Baudezernent Andreas Ludwig hat mit einem Schreiben auf einen offenen Brief mehrerer Architekten geantwortet. In dem offenen Brief hatten diese die Genehmigung zum Rückbau der Lokrichthalle kritisiert. Dazu schreibt der Baudezernent:

Sehr geehrte Herren,

mit Datum vom 18. Februar verfassten Sie einen Offenen Brief mit der Überschrift „Warten bis sich das Problem von selbst löst, ist nicht Denkmalschutz“, der sich auf die Abbruchgenehmigung und den damit einhergehenden Verlust des Denkmalstatus des Eisenbahnausbesserungswerkes bezog. Adressaten waren die Stadtverwaltung, der Stadtrat und die Presse.

Mit diesem Schreiben möchte ich Ihnen als verantwortlicher Dezernent der Stadt Trier antworten.

Zum Ensemble des Eisenbahnausbesserungswerkes gehören die 170 x 70 m große Halle, aber auch mehrere Wohngebäude, die dem Direktor und den Beschäftigten als Werkswohnungen dienten. 1911 hat Ernst Spiro das Werk als Architekt geplant, erbaut, eröffnet und als Werksdirektor geleitet. Die große Halle ist eine Kathedrale der Industriearchitektur, wie es keine zweite in der Region Trier gibt. Sie hat eine große Bedeutung in der Baugeschichte der Stadt und der Region Folgerichtig wurde die Lokrichthalle als Kulturdenkmal eingestuft. Das Unterschutzstellungsverfahren wurde 1999 eingeleitet, konnte aber aufgrund eines langwierigen Verwaltungsgerichtsverfahrens erst 2014 abgeschlossen werden.

Nachdem die Bahn 1986 den Betrieb endgültig einstellte, gab es keine wirkliche Nachnutzung der Halle. Der bauliche Zustand wurde in den mehr als 34 Jahren Leerstand von Jahr zu Jahr immer schlechter. Sie war zum Spekulationsobjekt geworden, wechselte mehrfach den Eigentümer. Wir stimmen Ihnen zu, so manche Chance wurde verspielt. In der letzten Zeit war sie ein „lost place“ mit morbidem Charme. Alle, die heute in Verantwortung stehen, Verwaltung und Rat bedauern diese Entwicklung. Wir teilen das in der Überschrift Ihres Briefes formulierte Bedauern. Widersprechen müssen wir allerdings Ihrer Unterstellung, dass das Baudezernat der Stadt Trier lediglich abgewartet hätte. Jahr für Jahr haben alle für den Erhalt und die sinnvolle Nutzung gestritten.

2014 beschloss der Stadtrat einen Bebauungsplan, der im Umfeld einige Bauflächen und die Halle als „Sondergebiet Leben im Denkmal“ auswies. Darauf aufbauend wurde mit dem ehemaligen Eigentümer ein komplexer Städtebaulicher und ein Erschließungsvertrag geschlossen, der durch den alten Eigentümer aber keine Umsetzung erlebte.

Als ich 2015 die Verantwortung als „neuer“ Dezernent übernahm habe ich bereits wenige Wochen nach Amtsantritt ein 5-stündiges Gespräch mit dem damaligen Eigentümer geführt. Mehr als zwei Jahre versuchte ich in Kooperation nach Lösungen zu suchen. Aus der Kooperation wurde ohne erkennbaren Fortschritt Konfrontation. Anlässlich eines Termins mit den Mitgliedern der Architektenkammergruppe diskutierte ich verschiedene Möglichkeiten. Nach Einleitung rechtlicher Schritte seitens der Stadt im Dezember 2018 kündigte der Eigentümer an, das Projekt veräußern zu wollen.

Der in den Medien vorgestellte Käufer und jetziger Eigentümer stieg als Rechtsnachfolger in die vertraglichen Verpflichtungen ein. An keiner Stelle wurde, wie Sie formulieren, „gedealt“. Unmittelbar nach dem Kauf beauftragte der neue Investor entsprechend seiner Verpflichtungen aus dem Städtebaulichen Vertrag – abgestimmt mit den zuständigen Fachbehörden -ein sehr renommiertes Büro mit der Erstellung eines Gutachtens zur Bestandsuntersuchung der Lokrichthalle unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten und damit verbundenen Bausubstanz. Zu erwähnen ist an dieser Stelle, dass dieses Gutachten zuvor – seit dem Jahr 2014 – trotz vertraglicher Verpflichtung und wiederholter Aufforderung seitens der Stadt vom vorherigen Eigentümer nicht vorgelegt wurde.

Die umfassenden Untersuchungen wurden im Herbst 2020 der Stadt vorgelegt. Sowohl im zuständigen Ausschuss, als auch im Denkmalpflegebeirat und dem betroffenen Ortsbeirat wurden die Ergebnisse vorgestellt. Die Medien berichteten ausführlich über das Projekt, nachdem wir alles, was uns vorlag öffentlich gemacht hatten. Wie Sie in Ihrem Schreiben zu Formulierungen kommen, „der Verwaltung sei nicht bewusst, was sie tut“, „sie präferiere Kommerz statt Baukultur“ oder es sei „Hinter den Kulissen verhandelt worden“ ist nicht nachvollziehbar.

Das Ergebnis der Untersuchungen ist leider sehr eindeutig. Ein Erhalt der Halle ist in dieser Form nicht möglich. Die Zerstörungen sind zu stark. An zahlreichen Stellen besteht akuter Handlungsbedarf, es besteht an mehreren Stellen sogar Lebensgefahr. Da Sie das umfassende Gutachten offensichtlich nicht kennen, laden wir Sie gerne ein, um Einblick darin zu nehmen und es mit uns zu diskutieren.

Der neue Eigentümer hat auf der Grundlage dieses Gutachtens einen Abrissantrag gestellt, dem im Einvernehmen zwischen der Fachbehörde in Mainz mit der örtlichen Instanz in Trier stattgegeben wurde. Aufgehoben wurde der Denkmalstatus bislang noch nicht. Erst wenn der Abbruch vollzogen ist, wird die ehemalige Lokrichthalle aus dem Verzeichnis der Kulturdenkmäler gelöscht.

Weder der Eigentümer, noch die Stadtverwaltung mit Denkmalbehörde und Bauaufsicht können die Risiken, die von der Konstruktion ausgehen, verantworten.

Der über den Abriss hinaus gehende zweite Fragenkomplex bedarf allerdings einer ausführlichen Diskussion: Wie sieht ein Neubau aus? Wie geht man mit der Geschichte und dem Geist des Eisenbahnausbesserungswerkes um? Können die Umfassungswände in das Projekt integriert werden? Der Eigentümer, der selbst in das Projekt investieren möchte, hat zwei anerkannte Architekturbüros und ein qualifiziertes Ingenieurbüro beauftragt, die gemeinsam an einer Konzeption, an der Planung und an der Umsetzung arbeiten. Ein Entwurf wurde uns vor wenigen Tagen vorgelegt.

Unverkennbar ist, dass dieser Entwurf auf die von Ihnen beschriebene Philosophie des ressourcenschonenden Umgangs mit Bausubstanz aufbaut. Die Leitidee sieht vor, dass die Umfassungsmauern so weit wie möglich erhalten bleiben, wo möglich rekonstruiert werden und auch eine Kranbahn in die Planfigur integriert wird.

Wir werden diesen Fragenkomplex sowohl im Architektur- und Städtebaubeirat als auch im Denkmalpflegebeirat fachbezogen diskutieren, genauso im Ortsbeirat und im Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen. Die Arbeitsschritte öffentlich zu machen, ist uns ein Selbstverständnis.

Wir hätten uns sehr gewünscht, Sie hätten sich schon früher an uns gewandt, so dass Sie auf Fakten basierend hätten argumentieren können. Wissenschaftliches Arbeiten heißt für uns eine Analyse zu vollziehen, die aus Bestandsaufnahme auf neutraler Basis und spezifischer Bewertung besteht. Darauf aufbauend können Konzeptionen verfasst werden, die in der Öffentlichkeit sowie in Fachkreisen des Städtebaus und der Architektur selbstverständlich kontrovers diskutiert werden können.

Bitte wenden Sie sich an mein Büro, so dass wir, wenn Sie möchten, einen Termin zur Erörterung des Gutachtens vereinbaren können.

Der Baukultur verpflichtet!

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Ludwig

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Presseamt Trier