Trier – Nach wie vor versuchen Betrüger durch Telefonanrufe als falsche Polizeibeamte, falsche Enkel oder durch falsche Gewinnversprechen an Ihr Erspartes zu gelangen.
Seit der letzten Warnmeldung des Polizeipräsidiums Trier am 9. Mai sind bis zum heutigen Tag 38 solcher Strafanzeigen bei der Kriminaldirektion Trier erstattet worden. Meist wurde der Betrug von den Angerufenen erkannt. In einem Fall erbeuteten die Täter jedoch einen fünfstelligen Geldbetrag.
Weil aber ein Opfer immer noch eines zu viel ist, weisen wir erneut auf diese Maschen hin und bitten die Leser dieser Information, ihre Angehörigen und Freunde vor dem Vorgehen der Betrüger zu warnen!
Die Täter rufen vorwiegend ältere Menschen an. In mehr als der Hälfte der angezeigten Fälle geben sie sich als Polizeibeamte oder andere Amtsträger aus und versuchen durch geschickte Gesprächsführung zu erfahren, ob die Opfer Zugriff auf Bargeld oder Wertsachen haben. Anschließend wird das Opfer zur Übergabe der Wertsachen bewegt. Eine andere Vorgehensweise ist der sogenannte Enkeltrick, bei dem die Täter sich als angebliche Verwandte oder Bekannte ausgeben, um so das Vertrauen der Opfer zu erlangen. Hier wird in der Regel eine finanzielle Notlage vorgetäuscht, aus der nun der vermeintliche Angehörige helfen soll. Bei der weiteren aktuell auftretenden Masche geben sich die Anrufer als Mitarbeiter oder Vertreter einer Lotteriegesellschaft aus und teilen dem Angerufenen mit, er habe einen hohen Geldbetrag gewonnen.
Um diesen Gewinn zu erhalten, muss jedoch zunächst eine Zahlung an das angebliche Unternehmen erfolgen.
Die Polizei warnt und rät:
– Sprechen Sie am Telefon auf keinen Fall über Ihre finanzielle Situation.
– Gehen Sie niemals auf diese Forderungen ein und beenden Sie das Gespräch.
– Ignorieren Sie erneute Anrufe und rufen Sie nicht die im Telefondisplay angezeigte Telefonnummer zurück sie ist höchstwahrscheinlich gefälscht.
– Die Polizei wird sie niemals am Telefon nach Ihren persönlichen Verhältnissen befragen oder um die Übergabe von Geld oder Wertgegenständen bitten.
– Fragen Sie sofort Verwandte oder vertraute Menschen, ob es den beschriebenen Vorfall tatsächlich gibt.
– Händigen Sie keinem Unbekannten Geld oder Wertgegenstände aus.
– Wählen Sie selbst die Telefonnummer Ihrer örtlichen Polizeidienststelle oder die 110.