Tübingen (BW) – Seit Mittwoch, 23. Februar 2022, befindet sich Baden-Württemberg in der sogenannten Corona-Warnstufe. Das heißt unter anderem, dass der Gastronomiebesuch wieder mit einem 3G-Nachweis möglich ist und Diskotheken und Clubs wieder öffnen dürfen, allerdings nur unter der 2G+-Regelung. Um der erhöhten Nachfrage nach Schnelltests nachzukommen, bauen die Tübinger Club- und Gaststättenbetreiber ihr Testangebot in die späten Abendstunden aus.
Ab sofort hat die Teststation am Kelternplatz wöchentlich von Donnerstag bis Samstag bis 2 Uhr nachts geöffnet. Weitere nächtliche Testmöglichkeiten sollen folgen. Die Betreiberinnen und Betreiber der Clubs und Bars bitten allerdings darum, auch das Angebot der städtischen Teststationen tagsüber zu nutzen, um die nächtliche Teststation zu entlasten. Der Nachweis ist 24 Stunden lang gültig.
2G+ bedeutet, dass nur immunisierte Personen (geimpft oder genesen) mit einem negativen Testnachweis Zutritt haben. Von der Testpflicht gibt es keine Ausnahmen. Das heißt, dass auch Menschen, die geboostert sind oder deren Impfschutz nicht älter als drei Monate ist, einen Testnachweis benötigen.
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