Tübingen (BW) – Auch in Tübingen bleiben die Kindertagesstätten und Schulen vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 geschlossen.
Die städtischen Kitas bieten an den regulären Öffnungstagen vor und nach den Kita-Weihnachtsferien (23. Dezember bis 3. Januar) eine Notbetreuung an. Sie richtet sich an Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte bzw. die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber am Arbeitsplatz oder im Homeoffice als unabkömmlich gelten. Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, haben einen Anspruch auf Notbetreuung.
„Aufgrund der hohen Infektionszahlen bitten wir die Eltern eindringlich darum, die Notbetreuung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn sie wirklich keine alternative Betreuungsmöglichkeit haben“, sagt Manfred Niewöhner, Leiter des Fachbereichs Bildung, Betreuung, Jugend und Sport. Die Eltern müssen sich für die Notbetreuung direkt im Kinderhaus anmelden und eine Bestätigung ihres Arbeitgebers vorlegen. Darüber hat die Stadtverwaltung alle Eltern schriftlich und persönlich über die Einrichtungen informiert.
Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 7 läuft die Anmeldung zur Notbetreuung vom 16. bis 18. Dezember 2020 direkt über die Schulen. Der 21. und 22. Dezember sind bewegliche Ferientage, die bereits seit zwei Jahren bekannt sind. An diesen Tagen findet keine Notbetreuung statt. Auf die Familien von Grundschülerinnen und Grundschülern, die zur Ferienbetreuung vom 4. bis 8. Januar angemeldet sind, geht die Stadtverwaltung persönlich zu. Auch hier können nur diejenigen Kinder betreut werden, deren Eltern am Arbeitsplatz oder im Homeoffice als unabkömmlich gelten.
www.tuebingen.de/corona-notbetreuung
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