Tübingen (BW) – Am 1. Januar 2020 tritt das Wohngeldstärkungsgesetz in Kraft. Der Bund hat das Wohngeld an die Entwicklung der Wohnkosten und der Verbraucherpreise angepasst.
Dadurch können mehr Menschen einen Anspruch auf Wohngeld haben – wichtig ist das vor allem für diejenigen, deren Antrag in der Vergangenheit abgelehnt wurde.
Wer bereits einen Wohngeldbescheid hat, der über den Jahreswechsel hinaus gültig ist, muss nichts unternehmen. Diese Bescheide werden automatisch an die neuen Regelungen angepasst. Weitere Informationen zum Wohngeld sowie den Wohngeldantrag gibt es auf der städtischen Homepage.
www.tuebingen.de/wohngeld
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Universitätsstadt Tübingen
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Sabine Schmincke
Am Markt 1
72070 Tübingen