Tübingen (BW) – Hinweis: Wer die Interessen der Jugendlichen in der Kommunalpolitik vertreten möchte, kann sich noch bis Montag, 14. Oktober 2019, als Kandidatin oder Kandidat für den Jugendgemeinderat bewerben.
Die Bewerbungsfrist endet um 18 Uhr. Zugelassen ist, wer zwischen dem 2. Dezember 2000 und 1. Dezember 2007 geboren wurde und seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Tübingen gemeldet ist. Alle Informationen zur Wahl und der Bewerbungsbogen zum Herunterladen stehen im Internet zur Verfügung. Wer die Arbeit des Jugendgemeinderats unverbindlich kennenlernen möchte, ist herzlich eingeladen zur Schnuppersitzung am Freitag, 11. Oktober 2019, ab 17 Uhr in den Ratssaal des Tübinger Rathauses (siehe PM 543/2019).
Die Wahl des Jugendgemeinderats findet vom 25. bis 28. November 2019 an den Tübinger Schulen statt. Letztmöglicher Wahltermin ist am Sonntag, 1. Dezember 2019, im Rathaus. Die erste Sitzung nach der Wahl ist am Freitag, 6. Dezember 2019. Der Jugendgemeinderat ist die politische Vertretung aller Tübinger Jugendlichen. Er besteht aus 20 Mitgliedern und wird alle zwei Jahre von allen Zwölf- bis 18-Jährigen im Stadtgebiet gewählt. Er arbeitet mit dem Oberbürgermeister zusammen und besitzt im Gemeinderat ein Rede-, Anhörungs- und Antragsrecht.
www.tuebingen.de/wahlen
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Universitätsstadt Tübingen
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Sabine Schmincke
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