Tübingen (BW) – Zum zweiten Mal hat der städtische Gemeindevollzugsdienst im Rahmen einer landesweiten Aktion überprüft, ob die Gaststätten die Corona-Verordnung einhalten. Zwölf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren am 11. und 12. November im ganzen Stadtgebiet unterwegs und haben 101 gastronomische Betriebe, Bäcker, Restaurants, Kneipen und Imbisse kontrolliert. Dabei haben sie insbesondere stichprobenartig kontrolliert, ob die Datenerhebung der Gäste und die 3G (Außen) /3G+ (Innen) -Nachweise vorschriftsgemäß erhoben und überprüft wurden.
„Die vergangenen Kontrollen haben ihre Wirkung gezeigt. Die Gastronomen haben die Beanstandungen und Hinweise aus den letzten Kontrollen aufgegriffen und umgesetzt. Lediglich neun Bußgeldverfahren werden nun geprüft. Das ist eine sehr gute Bilanz“, sagt Michelle Duppke von der Fachabteilung Ordnung und Gewerbe. Bei den Verstößen handelt es sich insbesondere um fehlende Datenerhebung und Personen, die keinen Nachweis vorzeigen konnten.
Ziel der erneuten Kontrollen war es, die Gastronomen als auch die Gäste für die Corona-Maßnahmen zu sensibilisieren und aufzuzeigen, dass Verstöße mit einem Bußgeld geahndet werden. „Wir sind mit den Kontrollen zufrieden und hoffen, dass die Maßnahmen weiterhin gut umgesetzt werden“, sagt Duppke. Bei Fragen zu den aktuellen Corona-Vorgaben steht die Fachabteilung Ordnung und Gewerbe per E-Mail an die Adresse corona.ordnung@tuebingen.de zur Verfügung.
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