Zweibrücken – Am 15.08.2019 gegen 12:15 Uhr gerieten eine 38-jährige Frau aus Zweibrücken und eine 50-Jährige aus dem nordrhein-westfälischen Rheda-Wiedenbrück in Streit über die Verkaufsbedingungen eines Australian Shepherd-Welpen, den die Zweibrückerin zum Verkauf angeboten hatte.
Die Frau aus Rheda-Wiedenbrück hatte bereits 500 EUR angezahlt und war nun angereist, um den Welpen mitzunehmen. Da man sich über den Endpreis nicht einig wurde, nahm die 50-jährige einen Welpen – jedoch nicht den zuvor vereinbarten – kurzerhand an sich, setzte sich in ihr Auto und wollte vom Hof der Zweibrückerin wegfahren. Diese stellte sich hinten den Wagen, um ihn zu blockieren.
Beim Rückwärtsfahren stieß die 50-jährige mit ihrem Fahrzeug gegen die Zweibrückerin und verletzte sie an den Rippen und am Arm. Die 38-Jährige versuchte nun auszuweichen, um nicht noch schlimmer angefahren zu werden. Dabei fuhr ihr die Flüchtende über den rechten Fuß, der gequetscht wurde. Daraufhin steuerte die 50-Jährige ihr Fahrzeug vom Hof der Zweibrückerin und entfernte sich mit ihrem Wagen, ohne sich um die Verletzte zu kümmern.
Diese musste sich im Klinikum einer Behandlung unterziehen. Die Geflüchtete erschien ihrerseits um 20:15 Uhr auf der Polizeiwache ihrer Heimatstadt und erstattete Strafanzeige wegen Betruges gegen die Zweibrückerin, da diese ihr zugesichert habe, als Halterin des Deckrüden einen Welpen aus diesem Wurf kostenfrei zu erhalten.
Die polizeilichen Ermittlungen in beiden Angelegenheiten dauern an.